Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vermietung von Baumaschinen, Zubehör- und Anbauteilen

  1. Anwendungsbereich

1.1 Wir arbeiten ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB sind in unseren Geschäftsräumlichkeiten und online unter www.medl-erdbau.at verfügbar. Abweichende Bedingungen der Kunden gelten nicht.

1.2 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für das Abgehen vom Erfordernis der Schriftform.

1.3 Die AGB sind jedenfalls Vertragsbestandteil und gelten für alle Rechtsgeschäfte. Der Kunde bestätigt, dass sämtliche Bestimmungen der AGB vor Vertragsabschluss im Einzelnen ausgehandelt wurden.

1.4 Diese Bestimmungen gelten im Übrigen auch für sämtliche Online-Geschäfte.

  1. Angebot und Annahme

2.1 Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Sie erfolgen unter Vorbehalt von Druckfehlern und sonstigen Irrtümern. Ein Vertrag kommt erst mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung an den Kunden zu Stande. Ersatzansprüche wegen eines nicht zustande gekommenen Vertrages sind ausgeschlossen.

2.2 Wir sind jedoch berechtigt, im Einzelfall auch eine mündliche oder konkludente Vertragsannahme gelten zu lassen.

2.3 Termine und Fristen, die wir in Angeboten veranschlagen, sind unverbindlich. Ersatzansprüche wegen der Verschiebung von Terminen und Fristen sind ausgeschlossen.

2.4 Unsere Angebote beruhen auf Informationen, die wir vom Kunden erhalten. Der Kunde haftet für die Richtigkeit der Informationen. Wir sind nicht verpflichtet, die Vertretungsbefugnis der jeweils auftraggebenden Person zu prüfen, sondern dürfen von der Rechtmäßigkeit dessen Vollmacht ausgehen.

  1. Mietgegenstand

3.1 Der Mietgegenstand ist im Miet-Lieferschein beschrieben. Der Mietgegenstand ist unser Eigentum. Veränderungen am Mietgegenstand, insbesondere An- und Einbauten, sowie die Verbindung mit anderen Gegenständen sind dem Kunden ohne unsere schriftliche Zustimmung untersagt.

3.2 Der Kunde ist nicht berechtigt den Mietgegenstand einem Dritten zu überlassen bzw. Rechte an dem Mietgegenstand einzuräumen oder ihnen Rechte aus dem vorliegenden Vertrag abzutreten; insbesondere sind Untervermietung und jede sonstige Weitergabe des Mietgegenstandes untersagt.

  1. Vertragsdauer

4.1 Das Mietverhältnis beginnt mit Übergabe an den Kunden und endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit, wobei diese jedenfalls einen Arbeitstag voraussetzt.

4.2 Eine Verlängerung der Vertragsdauer kann nur schriftlich vereinbart werden.

4.3 Wir sind berechtigt, den Vertag mit sofortiger Wirkung aufzulösen wenn:

  • nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden begründen;
  • der Kunde trotz Nachfristsetzung mit der Bezahlung des Mietzinses säumig ist;
  • uns eine Besichtigung des Mietgegenstandes verwehrt wird;
  • der Kunde einem Dritten am Mietgegenstand Rechte einräumt oder einem Dritten überlässt;
  • wenn der Kunde über Aufforderung von uns nicht innerhalb von 24 Stunden den exakten Stand- bzw. Einsatzort des Mietgegenstandes per Email bzw. telefonisch bekannt gibt;
  • der Mietgegenstand von dritter Seite gepfändet, verwahrt oder beschlagnahmt wird.

4.4 Sollte der Mietgegenstand gerichtlich oder finanzbehördlich gepfändet werden, ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich unter Bekanntgabe der für die Geltendmachung der Eigentumsanspräche notwendigen Daten von der Pfändung zu informieren.

4.5 Der Kunde ist verpflichtet, alle mit der Herstellung der Pfandfreistellung verbundenen Kosten, Gebühren und sonstigen Aufwendungen zu zahlen.

4.6 Im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bzw. Abweisung eines Antrages auf ein solches über das Vermögen des Kunden, sind wir zur sofortigen Aufkündigung berechtigt.

4.7 Während der Dauer des Mietverhältnisses ist der Kunde verpflichtet, unabhängig von seiner tatsächlichen Benützung des Mietgegenstandes den vereinbarten monatlichen Mietzins zu zahlen. Sollte der Mietvertrag – aus welchen Gründen auch immer – aufgelöst werden, so anerkennt der Kunde den vereinbarten Mietzins als angemessenes Benützungsentgelt und verpflichtet sich diesen bis zur tatsächlichen Übergabe des Mietgegenstandes an uns zu bezahlen.

4.8 Sollte der Vertrag aus welchen Gründen auch immer aufgelöst werden, verpflichtet sich der Kunde weiters, den Mietgegenstand unverzüglich zur Abholung bereitzustellen. Wir sind berechtigt, nach Auflösung des Mietvertrages ohne weitere Verständigung des Kunden den Mietgegenstand, wo auch immer er sich befindet, zurückzuholen. Die damit verbundenen Kosten und Barauslagen trägt der Kunde.

4.9 Der Kunde erteilt uns hiermit ausdrücklich und unwiderruflich die Erlaubnis, seine Grundstücke, Gebäude und sonstigen Räumlichkeiten, wo sich der Mietgegenstand befindet oder befinden könnte, zum Zwecke der Rückholung des Mietgegenstandes zu betreten und daraus keinerlei Rechtsfolgen welcher Art auch immer abzuleiten.

  1. Mietzins und Zahlungsbedingungen

5.1 Die Miete zzgl. Umsatzsteuer und Mietvertragsgebühr gilt für die normale Nutzung des Mietgegenstandes von 8 Stunden in 5 Arbeitstagen pro Woche, somit 40 Stunden pro Woche bzw. 160 Betriebsstunden pro Monat, sofern nicht im Mietvertrag ausdrücklich und schriftlich andere Betriebszeiten vereinbart sind.

5.2 Mietvertragsgebühr, Kosten für Ver- und Entladung, Transportkosten für Hin- und Rücklieferung, Betriebsstoffe, Personalkosten für Einschulung und Betrieb, Wartung, Service, Instandhaltung, Versicherung sowie sonstige Betriebskosten gehen zu Lasten des Kunden und sind im Mietzins inkludiert.

5.3 Die Miete ist in voller Höhe auch dann zu bezahlen, wenn die Betriebszeit nicht ausgenützt wird. Eine Verwendung des Mietgegenstandes über eine Betriebszeit von 8 Stunden pro Arbeitstag ist nur mit unserer Zustimmung möglich. Die Überschreitung der vertraglich vereinbarten Betriebszeiten berechtigt uns, dem Kunden proportional zur Überschreitung der Betriebszeiten angepassten Mietzins zu verrechnen. Der Kunde ist verpflichtet, den erhöhten Mietzins nach dessen Verrechnung zu bezahlen.

5.4 Sämtliche Rechnungen sind prompt nach Rechnungserhalt fällig. Der Rechnungsbetrag muss uns am letzten Tag der Zahlungsfrist gutgeschrieben sein. Im Verzugsfall sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz jährlich zu verlangen.

5.5 Bei Bestehen begründeter Zweifel an der Kreditwürdigkeit bzw. Zahlungsfähigkeit eines Kunden, sind wir berechtigt, jederzeit und zwar auch abweichend von den an sich vereinbarte Zahlungsbedingungen, Vorauszahlungen bzw. Barzahlungen zu verlangen.

5.6 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, den Mietgegenstand  vor Vertragsende abzuholen.

  1. Übergabe

6.1 Die Zustellung bzw. der Transport des Mietgegenstandes erfolgt ausschließlich von uns und wird am vereinbarten Einsatzort übergeben. Wir stellen den Mietgegenstand in gereinigtem und betriebstüchtigem Zustand bereit.

6.2 Dazu wird ein Zustandsbericht erstellt und bei Übergabe unterzeichnet. Etwaige Mängel sind in den Zustandsbericht aufzunehmen. Unterbleibt die Aufnahme eines Zustandsberichtes, gilt der Mietgegenstand als vertragsmäßig geliefert bzw. übernommen.

6.3 Wird der Mietgegenstand in einem Zustand, der einer vertrags- und ordnungsgemäßen Benützung nicht entspricht zurückgegeben, verlängert sich die Mietzeit um jene Dauer, die für die Reinigung bzw. Beschaffung der Ersatzteile und Reparatur notwendig sind.

  1. Rechte und Pflichten

7.1 Der Kunde verpflichtet sich, den Mietgegenstand ordnungsgemäß in der betriebsgewöhnlichen Verwendung und unter Wahrung aller erforderlichen Sorgfaltspflichten einzusetzen.

7.2 Bedienungshinweise bzw. die Vorschriften in der Betriebsanleitung sind unbedingt zu beachten. Der Mietgegenstand ist vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen. Die vorgeschriebenen Service- und Wartungsarbeiten/-intervalle werden von uns durchgeführt. Der Kunde wird davon rechtzeitig informiert und ermöglicht uns, jederzeit die Durchführung dieser Service- bzw. Wartungsarbeiten.

7.3 Allfällige Mängel und Beschädigungen am Mietgegenstand sind uns unverzüglich telefonisch und schriftlich bekanntzugeben.

7.4 Die aus der normalen Benutzung resultierenden Reparaturen werden von uns über Aufforderung des Kunden durchgeführt. Alle anderen Schäden, insbesondere Schäden aufgrund von Fehlbedienungen hat der Kunde auf seine Kosten bei uns reparieren zu lassen.

7.5 Es besteht unsererseits jedoch keine Verpflichtung für Ersatzleistungen von daraus resultierenden Stehzeiten, Pönalen, Beischaffung von Ersatzgeräten bzw. Schadenersatzansprüchen und Geltendmachung unmittelbarer und mittelbarer Schäden.

  1. Gefahrenübergang

8.1 Der Kunde trägt alle mit dem Mietgegenstand verbundenen Gefahren und Risiken ab Übergabe des Mietgegenstandes. Der Kunde ist verpflichtet den Mietgegenstand nach Vertragsende im selben Zustand zur Abholung bereitzustellen.

8.2 Etwaig Mängel sind in einem Zustandsbericht inklusive Fotodokumentation aufzunehmen.

  1. Haftung des Kunden

9.1 Der Kunde haftet für jede Beschädigung bzw. Verlust des Mietgegenstandes während der Mietdauer ohne Rücksicht darauf, ob die Beschädigung bzw. der Verlust durch sein Verschulden oder durch Verschulden Dritter verursacht wurde, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

9.2 Die Haftung des Kunden umfasst auch etwaige Folgeschäden, insbesondere Abschleppkosten, Sachverständigengebühren, Mietausfall sowie anteilige Verwaltungskosten.

9.3 Der Kunde haftet der Höhe nach unbeschränkt, wenn er oder seine Bevollmächtigten den Schaden am Mietgegenstand vorsätzlich herbeigeführt haben. Der Kunde haftet der Höhe nach ebenfalls unbeschränkt für sämtliche Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften (z. B. der StVO) und sonstige gesetzliche Bestimmungen (z. B. wegen Besitzstörungen, Verletzung von Personen oder der Beschädigung von Sachen Dritter), sofern diese nicht von uns zu vertreten sind.

  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand

10.1 Es gelten die Gesetze der Republik Österreich.

10.2 Für sämtliche Streitigkeiten wird das Bezirksgericht Jennersdorf als ausschließlich, sachlich und örtlich zuständiges Gericht vereinbart.

  1. Datenschutz

11.1 Wir verarbeiten personenbezogene Daten, wie Namen bzw. Firmennamen, Anschrift, Telefonnummer, Email-Adresse, Sprache, UID-Nummer, Branche, Branchencode, Ansprechperson (Name, Funktion im Unternehmen, Telefonnummer, Email-Adresse) zur Auftragsabwicklung und zur Pflege der Kundenbeziehungen. Zum Zwecke der Auftragsabwicklung können die dafür erforderlichen Daten an Subunternehmer weitergeleitet werden.

  1. Schlussbestimmungen

12.1 Der Vertrag ersetzt alle mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen über den Vertragsgegenstand und enthält die gesamte Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern.

12.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, unsere Forderungen durch Aufrechnung mit Ansprüchen welcher Art auch immer aufzuheben.

12.3 Der Kunde verzichtet darauf, den Vertrag wegen Irrtums oder aus irgendwelchen anderen Gründen anzufechten.

12.4 Der Vertrag geht auf unserer Seite auf jeden Rechtsnachfolger über. Auf Seiten des Kunden kann der Vertrag nur dann wirksam auf einen Rechtsnachfolger übergehen, wenn wir vorher schriftlich zugestimmt haben. Die Zustimmung werden wir nur bei begründeten Bedenken verweigern.

12.5 Der Kunde trägt alle vertraglich nicht geregelten Kosten, Steuern und Gebühren, die im Zusammenhang mit der Errichtung und Durchführung des Vertrags entstehen könnten.

12.6 Die Ungültigkeit, Unzulässigkeit oder Unausführbarkeit einzelner Bestimmungen haben nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge. Die Vertragspartner werden solche Bestimmungen durch eine dem ursprünglichen Zweck möglichst nahekommende Regelung ersetzen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Entsorgung nach der letzten geltenden Fassung des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002

  1. Anwendungsbereich

1.1 Wir arbeiten ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB sind in unseren Geschäftsräumlichkeiten und online unter www.medl-erdbau.at verfügbar. Abweichende Bedingungen der Kunden gelten nicht.

1.2 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für das Abgehen vom Erfordernis der Schriftform.

1.3 Sämtliche, in den AGB verwendeten, Begriffe und Definitionen richten sich nach den relevanten, österreichischen Gesetzen in der jeweils geltenden Fassung, insbesondere nach der letzten geltenden Fassung des Abfallwirtschaftsgesetz 2020, BGBl. I 2002/102.

1.4 Die AGB sind jedenfalls Vertragsbestandteil und gelten für alle Rechtsgeschäfte. Der Kunde bestätigt, dass sämtliche Bestimmungen der AGB vor Vertragsabschluss im Einzelnen ausgehandelt wurden.

1.5 Diese Bestimmungen gelten im Übrigen auch für sämtliche Online-Geschäfte.

  1. Angebot und Annahme

2.1 Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Sie erfolgen unter Vorbehalt von Druckfehlern und sonstigen Irrtümern. Ein Vertrag kommt erst mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung an den Kunden zu Stande. Ersatzansprüche wegen eines nicht zustande gekommenen Vertrages sind ausgeschlossen.

2.2 Wir sind jedoch berechtigt, im Einzelfall auch eine mündliche oder konkludente Vertragsannahme gelten zu lassen.

2.3 Termine und Fristen, die wir in Angeboten veranschlagen, sind unverbindlich. Ersatzansprüche wegen der Verschiebung von Terminen und Fristen sind ausgeschlossen.

2.4 Unsere Angebote beruhen auf Informationen, die wir vom Kunden erhalten. Der Kunde haftet für die Richtigkeit der Informationen. Wir sind nicht verpflichtet, die Vertretungsbefugnis der jeweils auftraggebenden Person zu prüfen, sondern dürfen von der Rechtmäßigkeit dessen Vollmacht ausgehen.

  1. Leistungen

3.1 Wir übernehmen sämtliche Abfälle entsprechend unserer Klassifikationen, die keine strahlenden oder explosiven Stoffe enthalten.

3.2 Für die Bereitstellung unserer Abrollcontainer muss die Zufahrt zum Aufstellungsort geeignet und erlaubt sein. Die reibungslose Aufstellung und Abholung unserer Abrollcontainer muss jedenfalls gewährleistet sein, allenfalls hat der Kunde alle daraus entstehenden Mehrkosten zu tragen, die durch die Verzögerung oder Erschwernis entstehen.

3.3 Soweit für die Leistung behördliche Genehmigungen, Zulassungen oder Abnahmen erforderlich sind, müssen diese vom Kunden auf sein Risiko und seine Kosten rechtzeitig eingeholt bzw. veranlasst werden.

3.4 Eine Eigenanlieferung durch den Kunden ist nach vorheriger Abstimmung und Terminvereinbarung zu unseren offiziellen Geschäftszeiten möglich. Die angelieferten Abfälle müssen hinsichtlich Transport und Behältnis/Verpackung den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

  1. Vertragsdauer

4.1 Die Vertragsdauer beginnt mit Übergabe bzw. Bereitstellung unserer Entsorgungscontainer an den Kunden und endet automatisch nach 10 Werktagen.

4.2 Eine Verlängerung der Vertragsdauer (Bereitstellung der Abrollcontainer) kann jederzeit schriftlich gegen Aufpreis vereinbart werden.

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Unsere Preise bzw. Kalkulationen beruhen auf Angaben des Kunden. Preisänderungen bleiben daher vorbehalten.

5.2 Leistungsabweichungen jeder Art berechtigen uns zur Festsetzung neuer Preise; auch bei Pauschalpreisvereinbarungen. Das gilt sowohl im Fall von Leistungsänderungen, die auf Anordnungen des Kunden beruhen, als auch bei jeder Störung der Leistungserbringung. Preise gelten nur bei Beauftragung des gesamten Angebots.

5.3 Sämtliche Preise sind Nettopreise. Dazu kommen die Umsatzsteuer und sämtliche Abgaben, Gebühren und Beiträge wie etwa Landschaftsschutzabgabe und Altlastenbeitrag, die unmittelbar bei der Ausführung unserer Leistung anfallen.

5.4 Die Entsorgungskosten werden auf Basis des Bruttogewichtes berechnet. Die Verwiegung erfolgt durch unsere geeichte Waage unter Einhaltung maßgebender Vorschriften.

5.5 Mehrkosten für Warte- und Stehzeiten bei der Abholung, der Übernahme oder der Entladung der Abfälle sind vom Verursacher zu tragen.

5.6 Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von bis zu 15 % des veranschlagten oder geschätzten Gesamtpreises ergeben, ist eine Verständigung des Kunden nicht erforderlich. Dabei sind wir berechtigt diese Mehrkosten dem Kunden ohne weiteres in Rechnung zu stellen. Im Falle von Kostenerhöhungen von über 15 % des veranschlagten Gesamtpreises ist der Kunde von uns unverzüglich auf diesen Umstand hinzuweisen. Ist der Kunden, innerhalb von drei Tagen ab Verständigung, über derartige Kostenerhöhungen nicht einverstanden, sind wir berechtigt, umgehend vom Vertrag zurückzutreten.

5.7 Sämtliche Rechnungen sind prompt nach Rechnungserhalt fällig. Der Rechnungsbetrag muss uns am letzten Tag der Zahlungsfrist gutgeschrieben sein. Im Verzugsfall sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz jährlich zu verlangen.

5.8 Der Kunde ist keinesfalls berechtigt, Zahlungen wegen Nicht-Unterfertigung des Lieferscheines oder des Wiegescheines zu verweigern, insbesondere wenn eine Unterfertigung innerhalb vertretbaren Zeitraumes nicht möglich oder zumutbar war.

5.9 Bei Bestehen begründeter Zweifel an der Kreditwürdigkeit bzw. Zahlungsfähigkeit eines Kunden, sind wir berechtigt, jederzeit und zwar auch abweichend von dem an sich vereinbarten Zahlungsbedingungen, Vorauszahlungen bzw. Barzahlungen zu verlangen.

  1. Pflichten und Haftung

6.1 Der Kunde ist für die richtige Klassifikation des Abfalls verantwortlich und haftet für alle Schäden, die uns oder Dritten durch falsche und/oder unzureichender Bezeichnung oder Klassifikation bzw. Zuordnung entstehen. Sofern der übergebene Abfall nicht den Kriterien des Angebots entspricht, ist die Nachsortierung gegen angemessenen Entgelt vorbehalten. Falls eine Nachsortierung, aus welchen Gründen auch immer, nicht möglich oder zumutbar ist, insbesondere wegen zu starker Verunreinigung des Materials, wird dieses im Falle von nicht gefährlichem Abfall als Gewerbeabfall und im Fall von gefährlichem Abfall entsprechend der durchgeführten Analysen übernommen und dem Kunden verrechnet und einer dem AWG entsprechenden Verwertung zugeführt.

6.2 Im Falle der Anlieferung unrichtig bezeichneter Abfälle hat der Kunde die Kosten der Sortierung, Zwischenlagerung, Manipulation und der Ersatzvornahme zu tragen.

6.3 Die von uns bereitgestellten Abrollcontainer bleiben in unserem Eigentum. Wir übernehmen keine Haftung für die Reinheit und Dichtheit der Behältnisse.

6.4 Für Schäden durch unsachgemäße Verwendung der bereitgestellten Behältnisse, insbesondere auch für Schäden durch unsachgemäße Befüllung oder bei Beschädigung durch Vandalismusakte haftet der Kunde für die Kosten der Reparatur bzw. Neuanschaffung der Container.

  1. Übernahme, Eigentumsverhältnisse

7.1 Wir übernehmen ausschließlich, die im Angebot bzw. Auftrag vereinbarten Abfälle.

7.2 Sofern bezüglich der richtigen Kennzeichnung des Abfalls Zweifel besteht, sind wir berechtigt, den angelieferten bzw. bereitgestellten Abfall auf Kosten des Kunden untersuchen zu lassen. Das Ergebnis ist für die Entsorgung und Kostenabrechnung verbindlich.

7.3 Die übernommenen Abfälle gehen mit Einbringung in die bereitgestellten Behälter ersatzlos in unser Eigentum über, sofern keine gesetzlichen und/oder vertraglichen Bestimmungen dagegensprechen.

7.4 An Abfällen für die wir keine Sammelerlaubnis haben, insbesondere strahlende oder explosive Stoffe, erlagen wir kein Eigentum. Wir sind nicht erlaubt bzw. verpflichtet diese Abfälle entgegen zu nehmen. Damit zusammenhängende Schäden sowie Kosten werden zur Gänze vom Kunden getragen.

7.5 Für allfällige Fristverzögerungen bei der Auftragsdurchführung oder verspäteten Abholung übernehmen wir keinerlei Haftung. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, in diesem Zusammenhang gegenüber uns keinerlei Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

7.6 Sollten wir die Berechtigung zur Sammlung bzw. Behandlung oder Verwertung einzelner Stoffe verlieren, sind wir berechtigt, die Übernahme dieser Stoffe bzw. Abfälle zu verweigern.

  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand

8.1 Es gelten die Gesetze der Republik Österreich.

8.2 Für sämtliche Streitigkeiten wird das Bezirksgericht Jennersdorf als ausschließlich, sachlich und örtlich zuständiges Gericht vereinbart.

  1. Datenschutz

9.1 Wir verarbeiten personenbezogene Daten, wie Namen bzw. Firmennamen, Anschrift, Telefonnummer, Email-Adresse, Sprache, UID-Nummer, Branche, Branchencode, Ansprechperson (Name, Funktion im Unternehmen, Telefonnummer, Email-Adresse) zur Auftragsabwicklung und zur Pflege der Kundenbeziehungen. Zum Zwecke der Auftragsabwicklung können die dafür erforderlichen Daten an Subunternehmer weitergeleitet werden.

  1. Schlussbestimmungen

10.1 Der Vertrag ersetzt alle mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen über den Vertragsgegenstand und enthält die gesamte Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern.

10.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, unsere Forderungen durch Aufrechnung mit Ansprüchen welcher Art auch immer aufzuheben.

10.3 Der Kunde verzichtet darauf, den Vertrag wegen Irrtums oder aus irgendwelchen anderen Gründen anzufechten.

10.4 Der Vertrag geht auf unserer Seite auf jeden Rechtsnachfolger über. Auf Seiten des Kunden kann der Vertrag nur dann wirksam auf einen Rechtsnachfolger übergehen, wenn wir vorher schriftlich zugestimmt haben. Die Zustimmung werden wir nur bei begründeten Bedenken verweigern.

10.5 Der Kunde trägt alle vertraglich nicht geregelten Kosten, Steuern und Gebühren, die im Zusammenhang mit der Errichtung und Durchführung des Vertrags entstehen könnten.

10.6 Die Ungültigkeit, Unzulässigkeit oder Unausführbarkeit einzelner Bestimmungen haben nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge. Die Vertragspartner werden solche Bestimmungen durch eine dem ursprünglichen Zweck möglichst nahekommende Regelung ersetzen.